Ihr Weg zu einer Rehabilitation bei uns
Sie können die passende Reha-Klinik selbst bestimmen. Die Rehabilitationsklinik muss die Zulassung zur Behandlung Ihrer Erkrankung haben. Wir können Versicherte aller Rentenversicherungsträger behandeln. Die Kosten übernimmt in jedem Fall Ihre Rentenversicherung. Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird über Ihren Klinikarzt und den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt. Möchten Sie ein normales Heilverfahren beantragen, wird Sie Ihr Haus- oder Facharzt für Orthopädie unterstützen.
Formulare unter
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/Formulare und Anträge
Für weitere Informationen stehen Ihnen regionale Ansprechstellen Ihrer Rentenversicherung zur Verfügung.
Infos unter
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/Reha